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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung

Wenn Sie vom Arbeitgeber kostenloses Essen bekommen haben (z. B. im Hotel oder auf Dienstreisen), muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden – auch dann, wenn Sie das Essen nicht gegessen haben.

  • Frühstück: 5,60  Euro (20 % von 28 Euro)
  • Mittag- oder Abendessen: je 11,20  Euro (40 %)
  • Auch bei Mahlzeiten im Flugzeug, Hotel, Bahn usw.
  • Snacks (z. B. Müsliriegel, Knabbereien) gelten nicht als Mahlzeit.
  • Wenn Sie einen Teil des Essens selbst bezahlt haben, darf der Kürzungsbetrag entsprechend verringert werden.

Tipp: Bewahren Sie Belege über eigene Zuzahlungen auf (z. B. Hotelrechnung mit Frühstückszuschlag).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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