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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Es besteht eine Gütergemeinschaft (Ehevertrag!).

Wählen Sie hier "ja" nur dann aus, wenn Sie ausdrücklich eine Gütergemeinschaft notariell vereinbart haben.

Bei:

  • der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft oder
  • einer vereinbarten Gütertrennung

wählen Sie „Nein“.

Ohne Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Standardfall).

Durch einen notariellen Ehevertrag können Ehepartner stattdessen:

  • die Gütertrennung (§ 1414 BGB) oder
  • die Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB)

vereinbaren.

Wichtig: Eine gemeinsame Steuererklärung oder gemeinsame Konten bedeuten keine Gütergemeinschaft.

Kurz erklärt:

  • Zugewinngemeinschaft: Standardfall ohne Ehevertrag. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen. Ein während der Ehe entstandener Zugewinn wird erst bei Beendigung der Ehe ausgeglichen.
  • Gütergemeinschaft: Das Vermögen der Ehepartner wird ganz oder teilweise gemeinschaftliches Vermögen. Dadurch können Einkünfte steuerlich beiden Ehepartnern gemeinsam zugerechnet werden, z. B. bei einem gemeinsamen Gewerbebetrieb.
  • Gütertrennung: Das Vermögen beider Ehepartner bleibt vollständig getrennt. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.

Die Wahl des Güterstands hat meist keine direkten Auswirkungen auf die Steuererklärung.

Auch eingetragene Lebenspartner können ihren Güterstand durch Vertrag regeln (§§ 6, 7 LPartG).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026