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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sie waren kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2025 (von-bis)

Haben Sie das ganze Jahr einer Religionsgemeinschaft angehört bzw. waren Sie das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig, geben Sie als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.

Sind Sie im Laufe des Jahres 2025 einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, geben Sie als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem folgenden Monat beginnt.

Im Fall eines Kirchenaustritts im Jahr 2025 geben Sie als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall geben Sie das Sterbedatum an.

Aufgrund Ihrer Angaben berücksichtigt das Finanzamt das Ende der Kirchensteuerpflicht. Sie müssen in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026