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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer Fotovoltaikanlage?
(Anlage G inkl. Anlage EÜR)

Wählen Sie "ja", wenn Sie einen Gewerbebetrieb haben und Einkünfte daraus erwirtschaften.

Einkünfte von Gewerbetreibenden sind der Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb.

Für jeden Betrieb muss eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) elektronisch übermittelt werden.

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen bis zur Ehrenamtspauschale von 840 Euro oder der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen weiterhin Papierformulare verwenden, was in der Praxis oft akzeptiert wird.

Folgende Einkünfte der Anlage G können mit Lohnsteuer kompakt nicht erklärt werden:

  • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle),
  • Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie
  • Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026