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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Art der Bescheinigung

Wählen Sie hier die Art der Steuerbescheinigung aus, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben möchten. Je nach Auswahl werden die passenden Eingabefelder für Ihre Kapitalerträge eingeblendet.

Steuerbescheinigung für Privatkonten/-depots

Diese Bescheinigung erhalten Sie üblicherweise von Ihrer Bank oder Ihrem Broker. Sie enthält Informationen zu Zinsen, Dividenden, Gewinnen aus Wertpapierverkäufen sowie zu einbehaltener Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es handelt sich meist um inländische Kapitalerträge, auf die bereits Steuern einbehalten wurden.

Steuerbescheinigung für eine Lebensversicherung

Gilt für Erträge aus Lebensversicherungen, zum Beispiel Auszahlungen oder Überschüsse. Diese können steuerpflichtig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen (z. B. Mindestlaufzeit oder Alter bei Auszahlung) nicht erfüllt sind.

Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen

Zinsen nach § 233a AO gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge. Sie werden nicht automatisch übernommen und müssen von Ihnen manuell eingetragen werden.

Sonstige Steuerbescheinigung (ohne deutschen Steuerabzug)

Wählen Sie diese Option bei Bescheinigungen, die nicht in die oben genannten Kategorien passen – zum Beispiel bei ausländischen Kapitalerträgen oder Erträgen ohne deutschen Steuerabzug.

Alle Eingabefelder anzeigen

Wählen Sie diese Option, wenn Sie alle Kapitalerträge manuell eingeben möchten – unabhängig davon, ob Sie eine Steuerbescheinigung besitzen oder nicht.


Belegvorhaltepflicht: Sie müssen Steuerbescheinigungen nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen. Sie sind nur auf Anfrage des Finanzamts vorzulegen.

Ausnahme: Die Bescheinigung muss beigefügt werden, wenn

  • Verluste geltend gemacht werden oder
  • einbehaltene Steuern angerechnet werden sollen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026