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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 42 Fiktive ausländische Steuern

Erfassen Sie hier fiktive ausländische Quellensteuern lt. Zeile 42 Ihrer Steuerbescheinigung.

Im Ausnahmefällen können Kreditinstitute die Abzugsfähigkeit von Quellensteuern nicht beurteilen, z. B. bei fiktiver Quellensteuer mit besonderen Anrechnungsvoraussetzungen. In diesem Fall werden diese fiktiven Steuern hier in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Über die Anrechenbarkeit fiktiver Quellensteuern entscheidet das Finanzamt.

Erklärte Quellensteuerbeträge werden von den Finanzämtern nur dann angerechnet, wenn der Anleger diese mit einer Steuerbescheinigung im Original nachweisen kann. Reichen Sie daher geeignete Nachweise ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026