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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wurden auf diese Erträge bereits Steuern einbehalten, die Sie anrechnen lassen möchten?

Wählen Sie "ja", wenn auf Ihre Beteiligungserträge bereits Steuern einbehalten wurden, die Sie jetzt auf Ihre Einkommensteuer anrechnen lassen möchten.

Nach der Aktivierung können Sie folgende Beträge eintragen:

  • Kapitalertragsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind)

Die Angaben finden Sie z. B. im Feststellungsbescheid oder auf einer Steuerbescheinigung der Beteiligungsgesellschaft.

Diese Einträge sorgen dafür, dass das Finanzamt die einbehaltenen Beträge berücksichtigt und keine doppelte Besteuerung erfolgt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026