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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: = Summe in- und ausländischer Arbeitslohn

Die Gesamtsumme des inländischen und ausländischen Arbeitslohns ergibt sich, nachdem die steuerfreien Beträge abgezogen und die steuerpflichtigen Beträge hinzugerechnet wurden.

Beispiel zur Veranschaulichung: Ihr Bruttoarbeitslohn (In- und Ausland) beträgt 85.000 Euro. Von Ihrem ausländischen Arbeitslohn sind 5.000 Euro steuerfrei. Zusätzlich haben Sie 3.000 Euro, die nach deutschem Recht steuerpflichtig sind.

Die Gesamtsumme des inländischen und ausländischen Arbeitslohns, die in die steuerliche Berechnung einfließt, beträgt 83.000 Euro.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026