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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Bereits erfasste Pflegekosten allgemeiner Art

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) geltend gemacht werden.

Pflegen Sie eine Person unentgeltlich, steht Ihnen ein zudem Pflegepauschbetrag zu – ohne Einzelnachweis:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4, 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro

Liegen Ihre Aufwendungen über dem Pauschbetrag, können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen.

Wo eintragen?

Pflegekosten erfassen Sie unter: Haushaltsnahe Dienstleistungen > Pflege- und Betreuung

Dort ist auch eine Zuordnung zur gepflegten Person möglich.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026