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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie 2025 Angehörige gepflegt oder Kosten für die eigene Pflege gehabt?

Wählen Sie "ja“, wenn Sie im Jahr 2024 den Pflege-Pauschbetrag oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen geltend machen möchten.

Pflege-Pauschbetrag

Den Pflege-Pauschbetrag können Sie beantragen, wenn Sie ohne Bezahlung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegen (§ 33b EStG).

Pflege- und Betreuungsaufwendungen

Alternativ können Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen entweder als außergewöhnliche Belastung oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden.

Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur anerkannt, wenn Sie eine Rechnung erhalten und diese per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026