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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Steuerpflichtige Leistungen aus ...

Wählen Sie die Art der steuerpflichtigen Leistung, die Sie angeben möchten:

1. Inländische Altersversorgung

Geben Sie hier die jährlichen Leistungen aus deutschen Altersvorsorgeverträgen an. Dazu zählen:

  • Geförderte Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester-Verträge)
  • Betriebliche Altersvorsorgeverträge, wie Betriebsrenten, Versorgungsbezüge oder Rentenzahlungen im Rahmen der deutschen Altersvorsorge

2. Ausländische Altersversorgung

Erfassen Sie hier Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, die über einen ausländischen Arbeitgeber abgeschlossen wurde.

Hinweis: Diese Einkünfte können in Deutschland steuerpflichtig sein. Die Steuerpflicht hängt jedoch vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Land des Arbeitgebers ab.

3. Auflösung eines Wohnförderkontos

Wählen Sie diese Option, wenn Sie ein Wohnförderkonto aufgelöst haben und der Auflösungsbetrag versteuert werden muss. In diesem Fall erhalten Sie eine Bescheinigung von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die Besteuerung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Einmalbesteuerung: Wenn Sie den gesamten Kontostand des Wohnförderkontos auf einmal versteuern möchten.
  • Aufgabe der Selbstnutzung: Wenn die geförderte Immobilie nicht mehr selbst genutzt wird und das Wohnförderkonto daher aufgelöst werden muss.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026