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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: lt. Nr. 7, 8 und 10 der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier die Einkünfte ein, die Ihr Anbieter in Nr. 7, Nr. 8 oder Nr. 10 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Diese Zahlungen entstammen u. a. aus:

  • Nr. 7: Kapitalauszahlung aus einem Riester-Vertrag zum Rentenbeginn (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b EStG).
  • Nr. 8: Einmalzahlung aus einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).
  • Nr. 10: Weitere Leistungen, z. B. Sonderzahlungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die nicht unter die anderen Nummern fallen (§ 22 Nr. 5 Satz 8 EStG).

Alle genannten Leistungen sind im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026