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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Einlagen

Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen sind Bareinzahlungen, Rechte und sonstige Wirtschaftsgüter, die Sie dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres aus Ihrem Privatvermögen zugeführt haben. Tragen Sie hier die Werte der Einlagen mit dem Nettowert ein. Die ggf. darin enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer ("Betriebsausgaben") abziehbar.

Besteht die Einlage aus einem abnutzbaren Wirtschaftsgut, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die bisherigen - ggf. fiktiven - Abschreibungen zu kürzen.

Hinweis: Eine Einlage ist nicht möglich für Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 90 % privat genutzt werden (z. B. Pkw), für bloße Nutzungsvorteile (z. B. Überlassung eines Gebäudes) sowie für die eigene Arbeitsleistung.

Sofern Einlagen nicht in Geld bestehen, sind die grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Ausnahmsweise dürfen Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten - ggf. abzüglich der Abschreibung - bewertet werden, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor Zuführung zum Betriebsvermögen angeschafft oder hergestellt worden ist oder wenn das zugeführte Wirtschaftsgut ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist und der Steuerpflichtige an der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt ist.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026