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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung

In dieses Feld tragen Sie die Tagespauschale von 6 Euro für jeden Kalendertag ein, an dem Sie Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung ausgeübt haben und an diesem Tag nicht an Ihrer ersten Betriebsstätte waren. Pro Jahr können so maximal 1.260 Euro (= 210 Tage x 6 Euro pro Tag) angesetzt werden.

Voraussetzungen für die Tagespauschale:

  • Sie arbeiten überwiegend in der häuslichen Wohnung und besuchen an diesem Tag nicht Ihre Betriebsstätte.
  • Die Pauschale kann abgezogen werden, selbst wenn kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorliegt.

Die Tagespauschale kann nicht abgezogen werden, wenn:

  • Sie für die Wohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen.
  • Sie tatsächliche Aufwendungen oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer abziehen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026