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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Telekommunikationskosten

Geben Sie hier Ihre Ausgaben für Telefon, Internet usw. an.

Nutzen Sie Ihr Privattelefon auch für betriebliche bzw. berufliche Gespräche, sind die Kosten mit dem beruflichen Nutzungsanteil als Betriebsausgaben absetzbar. Gleiches gilt für die betriebliche Nutzung eines privaten Internetanschlusses. Entweder tragen Sie hier die Gesamtkosten als Betriebsausgaben ein und müssen dann bei den Betriebseinnahmen den Privatanteil als Nutzungsentnahme hinzurechnen, oder Sie geben von vornherein hier nur den betrieblichen Kostenanteil an und können sich dann die Angabe des Privatanteils als Nutzungsentnahme ersparen.

Zur Ermittlung des beruflichen Nutzungsanteils haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Pauschalabrechnung oder
  • Einzelnachweis
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026