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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Waren weitere Personen unentgeltlich an der Pflege beteiligt?

Wählen Sie bitte "ja" aus, wenn neben Ihnen und ggf. Ihrer Ehefrau im Jahr 2025 die pflegebedürftige Person noch von weiteren Personen gepflegt wurde, die hierfür ebenfalls die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrages erfüllen.

Wurde die Pflege unentgeltlich von mehreren Personen durchgeführt, muss der Pflegepauschbetrag unter Ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Dabei ist es unwichtig, wer die meiste Arbeit an der Pflege leistet oder ob wirklich beide Pflegepersonen in Ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag geltend machen.

Bei zwei pflegenden Personen bekommt also dann jeder den halben Pauschbetrag.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026