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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wer wurde gepflegt?

Wählen Sie aus, wer gepflegt wurde.

Zu den nahen Angehörigen zählen insbesondere Personen, die rechtlich oder sozial als nahe Angehörige gelten, wie:

  • Eltern (Vater, Mutter)
  • Großeltern (Großvater, Großmutter)
  • Schwiegereltern (Schwiegervater, Schwiegermutter)
  • Kinder (Sohn, Tochter – unabhängig vom Familienstand)
  • Enkel oder Urenkel
  • Geschwister (Bruder, Schwester)
  • Schwager oder Schwägerin
  • Andere Personen, die nachweislich eng mit Ihnen verbunden sind.

Wenn Sie kindergeldberechtigte Kinder haben, die Sie bereits im Bereich "Kinder" erfasst haben, können Sie hier die Option "Mein Kind" auswählen. Diese steht nur zur Verfügung, wenn zuvor entsprechende Angaben gemacht wurden.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026