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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Erfolgte die Pflege und Betreuung persönlich und unentgeltlich?

Wenn Sie die pflegebedürftige Person persönlich und unentgeltlich gepflegt haben, wählen Sie "ja" aus.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Sie müssen allerdings persönlich pflegen, um den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Dabei dürfen Sie sich aber von Pflegeinstitutionen unterstützen lassen, wobei Ihr Anteil an der Pflege jedoch mindestens 10 % betragen muss.

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur viel Zeit sondern vor allem Geld. Wenn sie hohe Ausgaben haben, ist es sinnvoll auf den Pflegepauschbetrag zu verzichten. Dann ist es sinnvoller, sämtliche Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026