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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

Tragen Sie hier den Buchwert eines Anlageguts zum Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ein.

Der Buchwert ist der Wert eines Vermögensgegenstandes, wie er in Ihren Aufzeichnungen steht. Er ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gegenstandes abzüglich der bisherigen Abschreibungen.

Zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums, am 01.01.2025, entspricht der Buchwert in der Regel den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, da noch keine Abschreibungen vorgenommen wurden. Abschreibungen reduzieren den Buchwert im Laufe der Zeit, um den Wertverlust des Guts darzustellen.

Hinweis: Der "Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" ist immer der 01.01.2025.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026