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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP)

Erfassen Sie hier die anrechenbaren ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar wären. Der Betrag kann höher sein als die tatsächlich angerechnete Steuer, wenn z. B. gesetzliche Höchstbeträge nach dem Investmentsteuergesetz (§ 7 Abs. 1 InvStG) die Anrechnung begrenzen.

Der Wert wird in Zeile 41 der Anlage KAP übernommen.

Beispiel: Insgesamt wurden auf Fondserträge 300 Euro ausländische Quellensteuer einbehalten, von denen jedoch nur 250 Euro anrechenbar waren. Hier tragen Sie 300 Euro ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026