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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Verlustvortrag aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen (§20 Abs. 6 EStG)

Tragen Sie hier Verluste aus der ganz oder teilweisen Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen oder dem Ausfall von Wirtschaftsgütern ein.

Beispiel: Sie haben einem Bekannten 5.000 Euro privat geliehen, die er 2025 nicht zurückzahlen konnte. Dieser Verlust kann mit Kapitaleinkünften (z. B. Zinsen) verrechnet werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026