Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Soll für <%0100301%> auf den Verlustrücktrag nach § 10d EStG in die Jahre 2024 und 2023 verzichtet werden?

Wählen Sie "ja", wenn der Verlust aus dem Jahr 2025 nicht in die Jahre 2024 und 2023 zurückgetragen werden soll.

Wenn Sie im Jahr 2025 einen Verlust erzielt haben, verrechnet das Finanzamt diesen grundsätzlich automatisch mit positiven Einkünften der beiden Vorjahre (§ 10d EStG). Dadurch kann sich die Steuer der Vorjahre nachträglich verringern und es kommt zu einer Erstattung.

Möchten Sie das nicht – zum Beispiel weil sich dadurch kein oder nur ein geringer Vorteil ergibt –, können Sie hier auf den Verlustrücktrag verzichten. Der Verlust wird dann nicht mit den Vorjahren verrechnet, sondern vollständig in die kommenden Jahre übernommen (Verlustvortrag) und dort mit zukünftigen Einkünften verrechnet.

Hinweis: Der Verlustrücktrag ist gesetzlich betragsmäßig begrenzt. Eine teilweise Begrenzung ist seit 2023 nicht mehr möglich. Sie können nur zwischen vollständigem Rücktrag oder vollständigem Verzicht wählen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt