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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Soll für <%0100301%> auf den Verlustrücktrag nach § 10d EStG in die Jahre 2024 und 2023 verzichtet werden?

Wählen Sie "ja", wenn der Verlust aus dem Jahr 2025 nicht in die Jahre 2024 und 2023 zurückgetragen werden soll.

Wenn Sie im Jahr 2025 einen Verlust erzielt haben, verrechnet das Finanzamt diesen grundsätzlich automatisch mit positiven Einkünften der beiden Vorjahre (§ 10d EStG). Dadurch kann sich die Steuer der Vorjahre nachträglich verringern und es kommt zu einer Erstattung.

Möchten Sie das nicht – zum Beispiel weil sich dadurch kein oder nur ein geringer Vorteil ergibt –, können Sie hier auf den Verlustrücktrag verzichten. Der Verlust wird dann nicht mit den Vorjahren verrechnet, sondern vollständig in die kommenden Jahre übernommen (Verlustvortrag) und dort mit zukünftigen Einkünften verrechnet.

Hinweis: Der Verlustrücktrag ist gesetzlich betragsmäßig begrenzt. Eine teilweise Begrenzung ist seit 2023 nicht mehr möglich. Sie können nur zwischen vollständigem Rücktrag oder vollständigem Verzicht wählen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026