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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Liegt Ihnen ein Feststellungsbescheid mit einem Anteil an der Steuerermäßigung nach § 35c EStG vor?

Wählen Sie "ja", wenn Sie vom Finanzamt einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung erhalten haben und darin ein Anteil an der Steuerermäßigung nach § 35c EStG ausgewiesen ist.

Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Gebäudes sind und die steuerlichen Angaben zunächst in einem gesonderten Verfahren festgestellt wurden.

Beispiel: Im Feststellungsbescheid ist für Sie ein Anteil von 1.200 Euro Steuerermäßigung nach § 35c EStG ausgewiesen. Wählen Sie „Ja“ und übernehmen Sie den Betrag aus dem Bescheid.

Haben Sie keinen solchen Feststellungsbescheid erhalten, wählen Sie „Nein“. Die normale gemeinsame Veranlagung von Ehegatten ist keine gesonderte und einheitliche Feststellung.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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