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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Beginn der Herstellung

Geben Sie den Beginn der erstmaligen Herstellung des Gebäudes an.

Bei genehmigungspflichtigen Gebäuden ist dies in der Regel das Datum des ersten Bauantrags. Es ist nicht das Datum der Fertigstellung oder des Einzugs.

Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist: Bei Gebäuden, die vor 2010 errichtet wurden, können Sie den 01.01. des Baujahres eintragen.

Beispiel: Das Haus wurde 1998 gebaut, das genaue Datum des Bauantrags ist nicht bekannt. Tragen Sie 01.01.1998 ein.

Finanztip

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Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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