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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: davon selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen

Geben Sie den Teil der Wohnfläche an, den Sie selbst zu Wohnzwecken nutzen oder steuerlich begünstigt unentgeltlich überlassen.

Nicht einzutragen sind vermietete oder ausschließlich beruflich bzw. betrieblich genutzte Flächen.

Beispiel: Von einem Zweifamilienhaus mit insgesamt 200 m² bewohnen Sie eine Wohnung mit 100 m² selbst. Tragen Sie hier 100 m² ein. Bei Maßnahmen am gesamten Gebäude sind dann in der Regel 50 % der Kosten begünstigt.

Eine unentgeltlich überlassene Wohnung ist insbesondere begünstigt, wenn sie einem Kind überlassen wird, für das Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026