Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wird der Abzugsbetrag für ein Folgeobjekt beansprucht?

Wählen Sie "ja", wenn Sie bereits früher einen Abzugsbetrag nach § 10f EStG für ein anderes Objekt in Anspruch genommen haben und nun für ein weiteres (Folge-)Objekt den Steuerabzug erneut geltend machen möchten.

Ein Folgeobjekt liegt vor, wenn Sie nach Ablauf des Achtel-Zeitraums oder bei vorzeitigem Wegfall der Nutzung eines begünstigten Objekts ein neues selbstgenutztes Wohnobjekt anschaffen, bauen oder ausbauen und dafür in Anspruch nehmen wollen.

Hinweis: Der Abzugsbetrag kann mehrmals im Leben genutzt werden, jedoch immer nur für ein Objekt zur selben Zeit. Voraussetzung ist, dass für das neue Objekt alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind (z. B. dauerhafte Eigennutzung, keine Nutzung zu fremden Wohnzwecken).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026