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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Kürzung wegen kostenloser Verpflegung

Wenn Sie kostenlose Mahlzeiten erhalten haben – entweder direkt vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung (z. B. durch Dritte) – muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden.

Beispiel 1: Sie nehmen an einem Seminar teil, das vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Tagungspauschale enthält ein Mittagessen.

Beispiel 2: Sie sind auf Dienstreise, und das Frühstück ist im Hotelpreis enthalten.

Kürzungsbeträge richten sich nach der Art der Mahlzeit:

  • Frühstück: 20 %
  • Mittagessen: 40 %
  • Abendessen: 40 %

Diese Prozentsätze gelten immer bezogen auf die Verpflegungspauschale für 24 Stunden.

Für Deutschland beträgt der volle Tagespauschbetrag 28 Euro. Daraus ergeben sich folgende Kürzungsbeträge:

  • Frühstück: 5,60 Euro
  • Mittagessen: 11,20 Euro
  • Abendessen: 11,20 Euro
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