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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen Verpflegungsaufwendungen im Ausland entstanden?

Geben Sie hier die Summe der im Ausland entstandenen Mehraufwendungen für Verpflegung an.

Für Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge für die Mehraufwendungen für Verpflegung. Wenn Sie Die Pauschbeträge nicht kennen, nutzen Sie die Einzelerfassung der Auswärtstätigkeiten von Lohnsteuer kompakt.

Die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand sind je nach Land unterschiedlich hoch. Für besonders teure Städte werden sogar gesonderte Beträge festgelegt. Die Pauschbeträge sind aus dem Bundesreisekostengesetz abgeleitet und werden vom Bundesfinanzministerium von Zeit zu Zeit neu bekannt gegeben.

Je vollem Abwesenheitstag beträgt der landesspezifische Verpflegungspauschbetrag 120 % und an Tagen mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie an An- und Abreisetagen jeweils 80 % der höchsten Auslandstagegelder.

Reichen Sie bitte als Nachweis immer eine gesonderte Aufstellung der geltend gemachten Aufwendungen zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein.

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