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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wurden vom Arbeitgeber für die Verpflegung im Inland Mahlzeiten gestellt?

Wenn Sie während Ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung (z. B. durch Hotel mit Frühstück) erhalten haben, müssen die Verpflegungspauschalen gekürzt werden.

Wählen Sie "ja", wenn Ihnen im Inland Frühstück, Mittag- oder Abendessen bereitgestellt wurden.

Die gesetzlich festgelegten Kürzungsbeträge (2025) lauten:

  • Frühstück: 5,60 Euro
  • Mittagessen: 11,20 Euro
  • Abendessen: 11,20 Euro

Die Summe der Kürzungen tragen Sie anschließend im Feld „Kürzungsbetrag wegen gestellter Mahlzeiten“ ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026