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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Datum des Bauantrages

Für die Erhaltungsaufwendungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland können Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden.

Wurde der Bauantrag nach dem 31.12.2003 gestellt, können 9 % der Aufwendungen pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Das gilt auch, wenn die Bauunterlagen nach dem 31.12.2003 eingereicht wurden.

Erfolgt der Bauantrag dagegen bereits vor dem 01.01.2004 können sogar 10 % der Aufwendungen pro Jahr abgezogen werden.

Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG können Sie nach Abschluss der Baumaßnahme berücksichtigen.

Die Förderung kann maximal für 10 Jahre in Anspruch genommen werden.

Finanztip

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WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 16/2026

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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