Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen gespendet?

Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2025 Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen geleistet haben. 

Steuerlich berücksichtigt werden beispielsweise Spenden an Hilfsorganisationen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater.

Ihre Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Grundsätzlich sind Spenden bis zu 20 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich begünstigt.

Bei Spenden bis 300 Euro reicht in der Regel ein Kontoauszug oder ein Zahlungsbeleg aus. Für höhere Spenden benötigen Sie normalerweise eine Spendenbescheinigung der Organisation.

Beispiele für Organisationen, die als steuerbegünstigt gelten:

  • SOS Kinderdörfer e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Ärzte ohne Grenzen e.V.
  • Tierärzte ohne Grenzen e.V.
  • Aktion Deutschland Hilft e.V.
  • Aktionsgruppe Kinder in Not e.V.
  • Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.
  • Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Deutscher Caritasverband e.V.
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Kindernothilfe e.V.
  • Welthungerhilfe e.V.
  • UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
  • Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
  • Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
  • Beratungsstellen für Drogensüchtige
  • Forschungsinstitute
  • Kunstausstellungen
  • Kunstsammlungen
  • Museen
  • Theater
  • Universitäten
  • Gesangsvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)
  • Musikvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)

Mitgliedsbeiträge an Vereine mit Freizeitbezug sind nicht steuerlich absetzbar. Dazu gehören insbesondere Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt