Feldhilfe:
Haben Sie an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen gespendet?
Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2025 Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen geleistet haben.
Steuerlich berücksichtigt werden beispielsweise Spenden an Hilfsorganisationen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater.
Ihre Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Grundsätzlich sind Spenden bis zu 20 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich begünstigt.
Bei Spenden bis 300 Euro reicht in der Regel ein Kontoauszug oder ein Zahlungsbeleg aus. Für höhere Spenden benötigen Sie normalerweise eine Spendenbescheinigung der Organisation.
Beispiele für Organisationen, die als steuerbegünstigt gelten:
- SOS Kinderdörfer e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz e.V.
- Ärzte ohne Grenzen e.V.
- Tierärzte ohne Grenzen e.V.
- Aktion Deutschland Hilft e.V.
- Aktionsgruppe Kinder in Not e.V.
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.
- Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
- World Vision Deutschland e.V.
- Deutscher Caritasverband e.V.
- Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Kindernothilfe e.V.
- Welthungerhilfe e.V.
- UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
- Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
- Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
- Beratungsstellen für Drogensüchtige
- Forschungsinstitute
- Kunstausstellungen
- Kunstsammlungen
- Museen
- Theater
- Universitäten
- Gesangsvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)
- Musikvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)
Mitgliedsbeiträge an Vereine mit Freizeitbezug sind nicht steuerlich absetzbar. Dazu gehören insbesondere Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine.