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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie an politische Parteien gespendet?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an eine politische Partei geleistet haben.

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien erhalten Sie einen besonderen Steuervorteil

Die Hälfte Ihrer Aufwendungen wird direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Dies gilt für Zahlungen bis 1.650 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepartnern bis 3.300 Euro.

Über diesen Betrag hinaus können weitere Zahlungen bis 1.650 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepartnern bis 3.300 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Die steuerliche Förderung gilt nur für Parteien, die zur staatlichen Parteienfinanzierung zugelassen sind.

Hier können Sie z.B. Spenden und Beiträge an folgende Parteien eintragen:

  • CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • DIE LINKE - Die Linke
  • GRÜNE - Bündnis 90/Die Grünen
  • CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern
  • AfD - Alternative für Deutschland
  • FDP - Freie Demokratische Partei
  • PIRATEN - Piratenpartei Deutschland
  • FREIE WÄHLER - Freie Wähler
  • LKR - Liberal-Konservative Reformer
  • BVB / FREIE WÄHLER - Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler
  • SSW - Südschleswigscher Wählerverband
  • FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands
  • BIW - Bürger in Wut
  • NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  • ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
  • Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026