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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie an unabhängige Wählervereinigungen gespendet?

Wählen Sie „Ja“, wenn Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an eine unabhängige Wählervereinigung gezahlt haben.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen werden steuerlich gefördert. 50 % Ihrer Aufwendungen können direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen werden.

Begünstigt sind Zahlungen bis zu 1.650 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag von 3.300 Euro.

Zahlungen über diese Höchstbeträge hinaus werden steuerlich nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu Spenden an politische Parteien ist kein zusätzlicher Abzug als Sonderausgaben möglich.

Unabhängige Wählervereinigungen treten häufig bei Kommunal- oder Regionalwahlen an. Beispiele sind:

  • Freie Wähler
  • Freie Wählergemeinschaften (FWG)
  • Unabhängige Wählergemeinschaften (UWG)
  • Bürgergemeinschaften
  • Kommunale Wählervereinigungen

Ob Ihre Zahlung steuerlich begünstigt ist, können Sie in der Regel der ausgestellten Spendenbescheinigung oder den Informationen der Wählervereinigung entnehmen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026