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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Soll ein Antrag auf Mobilitätsprämie gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?

Wenn Sie einen Antrag auf Mobilitätsprämie stellen wollen, wählen Sie "ja" aus.

Um die Mobilitätsprämie zu beantragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das zu versteuernden Einkommen muss unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Ledige) bzw. 24.192 Euro (Verheiratete) liegen.
  • Die einfache Entfernung zur Arbeit muss mehr als 20. Kilometer betragen. Erst ab dem 21. Kilometer kann die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent geltend gemacht werden.
  • Die Mobilitätsprämie muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
  • Eine Festsetzung der Mobilitätsprämie erfolgt erst ab einem Betrag von 10 Euro.

Die Mobilitätsprämie beträgt aktuell 14 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die erhöhte Entfernungspauschalen von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer.

Eine Festsetzung erfolgt allerdings nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt.

Wird die Mobilitätsprämie in Anspruch genommen, so ist im Gegenzug der Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug um die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie zu mindern.

Finanztip

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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