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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wollen Sie für <%0100301%> Angaben zur Mobilitätsprämie machen?

Der Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen.

Ein Antrag ist nur erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Ledige) bzw. 24.192 Euro (Verheiratete), und
  • Sie legen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte mindestens 21 Kilometer zurück.

Die Mobilitätsprämie kann alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer in Anspruch genommen werden. Dies gilt für:

  • tägliche Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Die Prämie beträgt 14 % der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, d. h. 14 % der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Eine Festsetzung erfolgt jedoch nur, wenn der errechnete Anspruch mindestens 10 Euro beträgt.

Hinweis: Wird die Mobilitätsprämie beantragt, muss der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug um die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie gekürzt werden.

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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