Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Empfänger

Geben Sie hier an, an welche politischen Parteien Sie im Steuerjahr 2025 Spenden oder Mitgliedsbeiträge geleistet haben.

Steuerliche Berücksichtigung nach § 34 g EStG:

  • Bis zu 1.650 Euro (bei Zusammenveranlagung 3.300 Euro) werden zu 50 Prozent direkt von der Einkommensteuer abgezogen – also maximal 825 Euro (bzw. 1.650 Euro).
  • Darüber hinausgehende Beträge sind zusätzlich bis 1.650 Euro (bzw. 3.300 Euro) als Sonderausgaben abziehbar.

Begünstigt sind Spenden an Parteien im Sinne des Parteiengesetzes (§ 2 PartG), die in der Parteienliste des Bundeswahlleiters geführt sind und bei Bundestags-, Landtags- oder Europawahlen mit einer Liste teilgenommen haben.

Beispiele für begünstigte Parteien (nicht abschließend):

  • CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • DIE LINKE – Die Linke
  • GRÜNE – Bündnis 90/Die Grünen
  • CSU – Christlich-Soziale Union in Bayern
  • AfD – Alternative für Deutschland
  • FDP – Freie Demokratische Partei
  • FREIE WÄHLER – Freie Wähler
  • PIRATEN – Piratenpartei Deutschland
  • LKR – Liberal-Konservative Reformer
  • BVB / FREIE WÄHLER – Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen
  • SSW – Südschleswigscher Wählerverband
  • FAMILIE – Familien-Partei Deutschlands
  • BIW – Bürger in Wut
  • ÖDP – Ökologisch-Demokratische Partei
  • Die PARTEI – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  • BSW – Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit
  • Volt – Volt Deutschland
  • Tierschutzpartei – Mensch Umwelt Tierschutz
  • dieBasis – Basisdemokratische Partei Deutschland
  • Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei
  • Bündnis Deutschland

Hinweis: Spenden an kommunale Wählervereinigungen oder nicht parteigebundene Listen sind nicht steuerlich begünstigt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026