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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Art der Leistung

Tragen Sie hier die Art der Einkommensersatzleistung ein, sofern diese nicht bereits in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 15) erfasst wurde. Die Eingabe ist erforderlich, wenn die Leistung nicht vom Arbeitgeber gezahlt oder abgerechnet wurde.

Wählen Sie möglichst einen passenden Eintrag aus der Auswahlliste. Ist Ihre Leistung dort nicht enthalten, können Sie eine eigene Bezeichnung eintragen.

Beispiele für einzutragende Leistungen:

  • Arbeitslosengeld I
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld (von der gesetzlichen Krankenkasse)
  • Kinderpflegekrankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse)
  • Übergangsgeld
  • Altersübergangsgeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Eingliederungshilfe
  • Verletztengeld
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI)

Wichtig: Prüfen Sie vor der Eingabe unbedingt Ihre Lohnsteuerbescheinigung – insbesondere Zeile 15. Leistungen, die dort bereits aufgeführt sind, dürfen nicht doppelt eingetragen werden!

Finanztip

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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