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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung weitere tatsächliche Kosten entstanden?

Wenn Ihnen tatsächlich weitere Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen entstanden sind, wählen Sie "ja", um diese Aufwendungen steuerlich geltend zu machen.

Sie können Ausgaben für Ihre eigene Pflege und Betreuung oder die Pflege und Betreuung Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners von der Steuer absetzen.

Bitte beachten Sie, dass nur nachweisbare und tatsächlich entstandene Kosten berücksichtigt werden können.

Wichtig: Pflege- und Betreuungskosten werden entweder nach § 35a EStG wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026