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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wünschen Sie eine andere Aufteilung des Höchstbetrages?

Wählen Sie "nein", wenn der Höchstbetrag gleichmäßig auf alle alleinstehenden Personen im Haushalt aufgeteilt werden soll.

Wählen Sie "ja", wenn Sie eine abweichende Aufteilung des Höchstbetrags wünschen und die andere Person dem zustimmt.

Beispiel: Leben zwei alleinstehende Personen ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die jeweiligen Höchstbeträge (z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- oder Handwerkerleistungen) insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Aufteilung erfolgt in diesem Fall grundsätzlich hälftig (50:50).

Sind beide Personen gemeinsam Arbeitgeber (z. B. bei einer Haushaltshilfe) oder gemeinsam Auftraggeber für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen oder Handwerkerleistungen, kann jede Person ihre tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Hälfte des Abzugshöchstbetrags geltend machen.

Eine abweichende Aufteilung ist möglich, wenn beide Personen einvernehmlich zustimmen und dies dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt wird.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026