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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Empfänger

Tragen Sie hier den Namen der Organisationen ein, an die Sie Spenden oder Beiträge für steuerbegünstigte Zwecke geleistet haben.

Dazu zählen u.a. Spenden für

  • Gemeinnützige Zwecke
  • Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste, oder Drogenberatungsstellen) und
  • Kirchliche Zwecke

Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen diese ohne Gegenleistung erbracht werden. Sie können dabei nicht nur Geldspenden absetzen. Als steuerlich relevant gelten auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.

Spenden werden nur anerkannt, wenn sie durch entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) belegt sind. Fügen Sie daher die Spendenquittungen Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Bei Spenden unter 300 Euro kann auch der Zahlungsbeleg der Post, Sparkasse oder Bank genügen. Einen Pauschbetrag gibt es für Spenden nicht.

Ebenso wie Spenden sind grundsätzlich auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben absetzbar. Begünstigt sind allerdings nur altruistische Organisationen und Vereine, die keine Vorteile für die Mitglieder selbst bieten. Nicht absetzbar sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die folgende "freizeitnahe" gemeinnützige Zwecke fördern:

  • Sport,
  • kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Musik- und Gesangvereine, Spielmannszüge, Theaterspielvereine,
  • Heimatpflege und Heimatkunde,
  • Tierzucht und Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich Karneval, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunken, Modellflug und Hundesport.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026