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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Kind (Vorname)

Geben Sie hier den Vornamen des Kindes ein, das zu Ihrem Haushalt gehört.

Damit ein volljähriges Kind zu Ihrem Haushalt gezählt wird, muss es nicht zwangsläufig auch ständig in Ihrem Haushalt wohnen. Entscheidend ist, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und dass Sie die Verantwortung für das Wohl des Kindes tragen. Außerdem muss zwischen Ihnen und dem Kind eine familiäre Bindung bestehen.

Damit zählt auch ein behindertes Kind, das im Heim lebt, zu Ihrem Haushalt, wenn Sie es von Zeit zu Zeit nach Hause holen. Dies gilt auch für Kinder in einer Ausbildung (Studium, Berufsausbildung, etc.) und Kinder, die freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten und auswärts wohnen und regelmäßig zurück in die elterliche Wohnung kommen. Das Kind muss sich mindestens sechs Wochen pro Jahr in Ihrer Wohnung aufhalten.

Kinder, für die keine Freibeträge für Kinder gewährt werden können (z. B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), sind hier nicht einzutragen.

Wenn Sie für ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder haben, können Sie die (finanzielle) Unterstützung als außergewöhnliche Belastung geltend machen (2024 bis 982 Euro monatlich). Diese Angaben machen Sie im Bereich Außergewöhnliche Belastungen (Unterhalt an bedürftige Personen).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026