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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Gehörte <%0500107%> 2025 zu Ihrem Haushalt?

Geben Sie bitte an, ob das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte.

Das Kind zählt zu Ihrem Haushalt, auch wenn es vorübergehend woanders war oder wenn Sie zusammen mit dem Kind bei den Großeltern wohnte. Ein Kind kann auch zu mehreren Haushalten gehören, zum Beispiel, wenn die Eltern getrennt leben und das Kind abwechselnd bei der Mutter und beim Vater wohnt.

Wenn das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte, können Sie möglicherweise Kinderbetreuungskosten oder den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende geltend machen. Gehörte das Kind nicht zu Ihrem Haushalt, werden die Kinderbetreuungskosten und Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in der Regel nicht anerkannt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026