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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kann ich mit Lohnsteuer kompakt alle Einkünfte erklären?

Obwohl fast alle in Deutschland Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt erstellen und abgeben können, sollten die folgenden Spezialfälle aufgrund der Komplexität am Besten mit einem Steuerberater individuell abgeklärt werden:

  • Anlage § 34a - Begünstigung nicht entnommener Gewinne
  • Anlage § 7g - Ansparabschreibungen
  • Einkünfte aus Betriebsveräußerungen (Angabe bei Lohnsteuer kompakt möglich aber ohne Berechnung; Teil von Anlage G und S)
  • Gewerbliche Tierzucht / -haltung / Termingeschäfte (Teil von Anlage G)
  • Erträge aus Beteiligungen (Teil von Anlage KAP)
  • Anteile an Einkünften (Teil von Anlage SO)
  • Nur beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland

Diese Einkünfte und Steuerfälle können daher bis auf Weiteres nicht mit Lohnsteuer kompakt bearbeitet werden.

Bewertungen des Textes: Kann ich mit Lohnsteuer kompakt alle Einkünfte erklären?

         

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Anzahl an Bewertungen: 18

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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