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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie helfen mir die Musterbriefe?

Lohnsteuer kompakt bietet Ihnen zahlreiche Musterbriefe und -anträge zu verschiedenen Steuerthemen.

Diese Muster helfen Ihnen bei der Formulierung von Schreiben an Ihr Finanzamt oder Ihre Gemeinde. Sie beinhalten jeweils einen passenden Standardtext sowie Platzhalter für erforderliche Daten, so dass Sie leicht ein individuelles Dokument erstellen können.

Wenn Sie bestimmte Angaben wie z.B. die Steuernummer im Rahmen der Steuererklärung bereits gemacht haben, werden diese automatisch verwendet.

Wählen Sie einfach ein Schreiben aus der Liste mit Musterschreiben. Es erscheint dann ein Eingabefeld, in dem sie noch Angaben auswählen, bearbeiten oder ergänzen können. Haben Sie alle Angaben gemacht, können Sie eine PDF-Datei erzeugen oder den fertigen Text kopieren und in einem Text-Programm weiter bearbeiten.

Vorsicht

Sie können derzeit einen Großteil der Kommunikation mit dem Finanzamt per E-Mail abwickeln, solange eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

Nach den Vorgaben der Finanzbehörden des Bundes und der Länder kann auch ein Einspruch gegen den Steuerbescheid durch einfache E-Mail eingelegt werden kann. Bestätigt werde diese Auffassung durch die im E-Government-Gesetz vom 25.7.2013 vorgenommene klarstellende Änderung des § 357 Abs. 1 AO.

 

Bewertungen des Textes: Wie helfen mir die Musterbriefe?

         

4.22 von 5
Anzahl an Bewertungen: 32

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026