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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was passiert, wenn ich meine unterschriebene Steuererklärung nicht ans Finanzamt schicke?

Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet.

Ein weiterer Grund für den Ausdruck der Erklärung ist im Falle mehrmaliger oder irrtümlicher Datenübermittlungen die eindeutige Feststellungsmöglichkeit, welche Steuererklärung gültig sein soll.

Schicken Sie Ihre Steuererklärung nicht ans Finanzamt, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

Nur durch die unterschriebene Papiererklärung kann Missbrauch ausgeschlossen werden. Denn durch die Telenummer werden die elektronische Steuererklärung und das Papierdokument verknüpft.

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

Focus Money
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
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