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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was ist bei der Einzelveranlagung für Ehegatten zu beachten?

Bei dieser Veranlagungsart geben beide Ehepartner getrennt je eine Steuererklärung ab. Die Ehepartner werden steuerlich wie Ledige behandelt. Das so genannte "Ehegattensplitting" findet in diesem Fall nicht statt. Wählt ein Ehegatte diese Art, wird der andere Ehegatte automatisch vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung einzureichen.

Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten werden die Ausgaben dem Ehepartner zugeordnet, der diese auch getätigt hat. Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es jedoch eine Ausnahme: Diese werden wie bei der Zusammenveranlagung beiden Partner zugerechnet und dann halbiert. Dies kann man umgehen, wenn beide Partner einen entsprechenden Antrag stellen. Kinderfreibeträge werden bei gemeinsamen Kindern je zur Hälfte gewährt. Ansonsten finden sie nur bei dem Ehegatten Berücksichtigung, der in einem „Kindschaftsverhältnis zum Kind“ steht. Eine getrennte Veranlagung kann sich lohnen, wenn ein Ehepartner Verluste aus seiner beruflichen Tätigkeit geltend machen will und der andere Ehepartner ein geringes Einkommen hat.

Bei frisch Verheirateten kann sich die Wahl der Einzelveranlagung für Ehegatten lohnen, wenn einer der Ehepartner noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen kann.

Haben Sie sich bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für eine Veranlagungsart entschieden, ist dies noch nicht endgültig: stellt sich heraus, dass bspw. die Zusammenveranlagung günstiger wäre, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die andere Veranlagungsart beantragen.

Auch wenn ein Ehegatte vorrangig Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld bezieht, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kann die Einzelveranlagung für Ehegatten günstiger sein. Dadurch wird vermieden, dass die steuerfreien Lohnersatzleistungen beim anderen Ehegatten hinzugerechnet werden und so dessen Steuersatz erhöhen.

Die Einzelveranlagung für Ehegatten ist auch sinnvoll, wenn beide Partner Nebeneinkünfte haben. Diese sind bis zu 410 Euro steuerfrei und bis 820 Euro teilweise. Der Betrag verdoppelt sich jedoch nicht bei der Zusammenveranlagung. Dies ist bei der getrennten Veranlagung anders.

Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten müssen beide Ehepartner die Steuererklärung zusammen abgeben, da eine Bearbeitung beim Finanzamt erst erfolgt, wenn beide Steuererklärungen vorliegen. Des weiteren kann die Einzelveranlagung für Ehegatten bei der Bearbeitung über Lohnsteuer kompakt nur online abgegeben werden.

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Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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