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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Einspruch oder schlichte Änderung?

Haben Sie Fehler in Ihrem Bescheid entdeckt oder gute Gründe gegen eine Streichung gesammelt, legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein.

Ab Erhalt des Steuerbescheids haben Sie einen Monat Zeit für Ihren Einspruch. Um die Frist zu wahren, genügt zunächst ein formloses Einspruchsschreiben - auch ohne Gründe. Sie können die Gründe später noch ans Finanzamt schicken oder den Einspruch zurückziehen - ohne Risiko oder Kosten. Vorlagen finden Sie in unseren Musterbriefen.

Wollen Sie jedoch nur noch einen Nachweis für eine bestimmte Aufwendung nachreichen, der in einer Schublade aufgetaucht ist, reicht die sogenannte schlichte Änderung. Der Unterschied zum Einspruch ist, dass das Finanzamt nur diesen Punkt in Ihrem Steuerbescheid ändern darf.

Bewertungen des Textes: Einspruch oder schlichte Änderung?

         

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Anzahl an Bewertungen: 38

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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