Was ist bei der Steuerklassenwahl von Ehegatten/Lebenspartnern zu beachten?
Ehegatten und Lebenspartner können ihre Steuerlast durch die Wahl der passenden Steuerklassenkombination optimieren. Dabei sollten sie folgende Punkte beachten:
Grundlagen
- Ehegatten und Lebenspartner werden in der Regel gemeinsam besteuert (Zusammenveranlagung), was meist günstiger ist.
- Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer jedoch nur auf Basis des eigenen Arbeitslohns, ohne das Einkommen des Partners zu berücksichtigen.
- Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich erst bei der Einkommensteuerveranlagung am Jahresende.
Wahlmöglichkeiten
- Steuerklassenkombination IV/IV: Beide Partner zahlen nach dem gleichen Tarif. Sinnvoll bei ähnlich hohen Einkommen.
- Steuerklassenkombination III/V: Partner mit höherem Einkommen wählt Klasse III, der andere Klasse V. Vorteilhaft bei großen Einkommensunterschieden, aber mit Pflicht zur Steuererklärung.
- IV/IV mit Faktorverfahren: Gerechte Aufteilung der Lohnsteuer nach dem tatsächlichen Einkommensverhältnis. Reduziert Nachzahlungen, erfordert jedoch eine Steuererklärung.
Besonderheiten
- Lohnersatzleistungen: Steuerklasse beeinflusst Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld, da diese auf Basis des Nettoeinkommens berechnet werden.
- Wechsel der Steuerklasse: Möglich einmal jährlich bis zum 30. November.
Fazit: Die Steuerklassenwahl hat direkte Auswirkungen auf die monatliche Steuerbelastung und Lohnersatzleistungen. Nutzen Sie ein Steuerprogramm wie Lohnsteuer kompakt oder eine Beratung durch das Finanzamt, um die optimale Wahl zu treffen.