Was sind Wertgebühren?
Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren vor.
Wertgebühren berechnet der Steuerberater für die Buchführung, das Erstellen der Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnungen und für Steuererklärungen. Die Wertgebühren richten sich dabei nach dem Wert dieser Aufgaben, dem sogenannten Gegenstandswert.
Der Gegenstandswert der Einkommensteuererklärung ist zum Beispiel die Summe der Einkünfte. Als Gegenstandswert der Buchführung gilt entweder der Jahresumsatz oder die Summe der Aufwendungen - je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Jedem Gegenstandswert ist in einer von fünf Tabellen der Gebührenverordnung eine „volle Gebühr“ zugeordnet. Wie viel von dieser vollen Gebühr der Steuerberater abrechnen darf, wird von der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) begrenzt.
Die Gebührenverordnung legt für jede Tätigkeit eine Höchstgebühr und eine Mindestgebühr fest, die der Steuerberater nicht über- aber auch nicht unterschreiten darf.
Für eine durchschnittlich umfangreiche und durchschnittlich schwere Arbeit muss der Steuerberater dann den Mittelwert zwischen unterem und oberem Zehntelsatz wählen - die Mittelgebühr.