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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


So richten Sie den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!

Auf dieser Seite wird Ihnen eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt.

Wenn Sie noch keine Berechtigung für den Datenabruf in Ihrem Kundenkonto bei Lohnsteuer kompakt erteilt haben, klicken Sie einfach auf "Berechtigung für den Datenabruf einrichten".

1. Berechtigung für den automatischen Datenabruf einrichten

Geben Sie nun Ihren  Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und Ihre  Identifikationsnummer ein, um die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei Lohnsteuer kompakt einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.

Wichtig: Sie können bei Lohnsteuer kompakt für eine Person den Datenabruf nur einmal beantragen und einrichten. Haben Sie mehrere Kundenkonten, kann folglich nur in einem Kundenkonto der Datenabruf eingerichtet und verwaltet werden.

2. Freischaltung für den Datenabruf

Wenn die Freischaltung erfolgreich beantragt wurde, wird Ihnen eine Bestätigungsseite angezeigt. Wie es jetzt weitergeht, hängt davon ab, ob Sie bereits bei ELSTER registriert sind oder nicht.

 

A. Sie sind nicht bei ELSTER registriert:

Falls Sie nicht bei ELSTER registriert sind, ist die Freischaltung sehr einfach und erfolgt über das Briefersatzverfahren. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen automatisch von Ihrem Finanzamt einen 12-stelligen Freischaltcode per Post ("Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege").

Rufen Sie nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei Lohnsteuer kompakt die Seite "Datenabruf: Berechtigungen verwalten" auf. Übertragen Sie den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätigen die Eingabe mit "OK".

Die Finanzverwaltung stellt Ihre Daten in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir Sie per E-Mail. Alle Daten können Sie dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in Ihren Steuerfall importieren. Sollte Ihr Finanzamt neue Daten für Sie bereitstellen, benachrichtigen wir Sie zukünftig automatisch.

Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.

Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

B. Sie sind bereits bei ELSTER registriert:

Wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind, aber noch keinen Abrufcode beantragt haben, loggen Sie sich zunächst unter Mein ELSTER ein. Gehen Sie dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wählen dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wählen Sie "Zustimmung und Abrufcode".

Sie erhalten Ihren Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

Liegt Ihnen bereits ein Abrufcode vor, können Sie sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Lohnsteuer kompakt fortfahren. Wenn Sie die forium GmbH als Betreiber von Lohnsteuer kompakt für den Datenabruf Ihrer elektronischer Daten freischalten wollen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

Rufen Sie als Erstes das Mein-Elster-Portal auf und loggen sich ein. Danach wählen Sie den Menüpunkt "Formulare & Leistungen", dann den Punkt "Bescheinigungen verwalten" und danach "Bescheinigungen anderer Personen" aus.

Auf dieser Seite finden Sie in der Berechtigungsübersicht unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" den Antrag der forium GmbH. Klicken Sie auf das Häkchen-Symbol mit dem grünen Kreis, um den Antrag zu genehmigen.

Auf der Folgeseite geben Sie jetzt nur noch Ihre PIN und Ihren Abrufcode ein und klicken dann auf "Antrag genehmigen".

Lohnsteuer kompakt (bzw. die forium GmbH) hat jetzt die Berechtigung erhalten, die über Sie gespeicherten elektronischen Daten in Ihrem Namen abzurufen. Sie erhalten automatisch per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald neue Daten bei Lohnsteuer kompakt bereitgestellt wurden und Sie diese in Ihrem Kundenkonto einsehen können.

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